Filmanmeldung
Film einreichen für die 62. Solothurner Filmtage
Filme für die 62. Solothurner Filmtage können ab sofort angemeldet werden.
Bitte beachten Sie die Teilnahme-Reglemente sowie unsere FAQs am Ende dieser Seite.
- Kurze und mittellange Filme (<60'): 15. September 2026
- Einsendeschluss Langfilme (≥60'), Serien: 29. September 2026
- Einsendeschluss Andere Erzählformen: 11. Oktober 2026
Um einen Film anzumelden, ist ein Benutzerkonto erforderlich. Falls Sie bereits eines besitzen, können Sie sich hier einloggen. Andernfalls erstellen Sie bitte hier ein neues Konto.
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Reglemente
Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für die Solothurner Filmtage sowie die Reglemente der Preise und Auszeichnungen, die im Rahmen der Solothurner Filmtage verliehen werden.
Panorama Schweiz
Zugelassen sind Filme aller Genres und Längen von schweizerischen und in der Schweiz ansässigen ausländischen Filmschaffenden.
Minoritäre Koproduktionen sowie Fernsehproduktionen und TV-Pacte-Koproduktionen können mit entsprechendem Vermerk im Formular ebenfalls angemeldet werden.
Preise und Auszeichnungen
FAQ
Fragen zur Zulassung von Filmen
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1. Wie kann ich meinen Film für die nächsten Solothurner Filmtage anmelden?
Filme können über die Homepage der Solothurner Filmtage bis am 15. September 2026 (Kurze und mittellange Filme <60') respektive bis am 29. September 2026 (Langfilme und Serien ≥60') online angemeldet werden. Die Anmeldung eines Filmes dauert ca. 10 Minuten und erfolgt in drei Schritten:
- Einrichten eines Kontos (Registrierung Ihrer Login-Daten: Benutzername und Passwort)
Sobald Sie ein Konto erstellt haben (Registrierung, Benutzername und Passwort), kann der Anmeldeprozess an beliebiger Stelle unterbrochen werden. Mit einem Konto können auch mehrere Filme angemeldet werden. - Eingabe der Filmdaten in das Online-Formular (in 8 Teilschritten).
- Screener hier hochladen oder USB-Stick per Post einsenden (siehe Infos zu Untertiteln und Formatvorgaben, FAQ 10 - 12).
- Einrichten eines Kontos (Registrierung Ihrer Login-Daten: Benutzername und Passwort)
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2. Welche Filme sind zugelassen für das «Panorama Schweiz»?
Die Solothurner Filmtage sind die Werkschau des Schweizer Films. Gezeigt werden Filme aller Genres und Längen von schweizerischen oder in der Schweiz ansässigen ausländischen Filmschaffenden. Im Reglement «Panorama Schweiz» sind die wichtigsten Kriterien unter Punkt 1 folgendermassen zusammengefasst:
- Die Solothurner Filmtage zeigen in der Sektion «Panorama Schweiz» einen aktuellen Überblick über das Schweizer Filmschaffen.
- Zugelassen sind Filme aller Genres und Längen von schweizerischen und in der Schweiz ansässigen ausländischen Filmschaffenden. Koproduktionen mit ausländischer Regie und minoritärer Beteiligung der Schweiz können mit entsprechendem Vermerk im Anmeldeformular ebenfalls eingereicht werden.
- Zugelassen sind Filme, welche zwischen September 2025 und Ende 2026 fertiggestellt wurden. Früher fertiggestellte Filme sind nicht mehr zugelassen. Bereits an den Solothurner Filmtagen gezeigte oder einmal abgewiesene Filme können kein zweites Mal eingereicht werden.
- Die Einreichung von Arbeitskopien von Langfilmen muss im Anmeldeformular entsprechend vermerkt werden. Arbeitskopien von Kurzfilmen sind nicht zugelassen.
- Nicht zulässig sind zudem Auftragsfilme, die eine Funktion der Werbung bzw. PR erfüllen, sowie ausgesprochen didaktische Filme (Lehrfilme).
- Fernsehproduktionen (ohne Kinoauswertung) der SRG-Unternehmenseinheiten und anderer Sender sowie TV-Pacte-Koproduktionen sind ebenfalls zulässig für das «Panorama Schweiz». Diese Filme können mit entsprechendem Vermerk im Anmeldeformular eingereicht werden.
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4. Ich möchte eine "Andere Erzählform" einreichen. Wie gehe ich vor?
Auch transmediale Formate können an den Solothurner Filmtagen gezeigt werden. Diese Werke müssen bis zum 11. Oktober 2026 über das Formular "Andere Erzählformen" eingereicht werden.
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5. Kann ich meinen Film für einen Preis der Solothurner Filmtage anmelden?
Die Nominierung von Langfilmen für den «Prix de Soleure», den «PRIX DU PUBLIC» sowie den Preis «Visioni» erfolgen durch die Auswahlkommission.
Die Nomination von Kurzfilmen, die um den «Nachwuchspreis SUISSIMAGE/SSA», den «Publikumspreis für den besten Kurzfilm» oder den «Publikumspreis für den besten Animationsfilm» konkurrieren, erfolgen ebenfalls durch die Auswahlkommission.
Für den «PRIX SWISSPERFORM – Schauspielpreis» zugelassen sind einzig im Auftrag der SRG produzierte Spielfilme (Langfilme und Serien) ohne Kinoauswertung. Diese können ebenfalls über das reguläre Formular angemeldet werden.
Fragen zum Anmeldeformular
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6. Kann ich meine Anmeldung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterfahren?
Ja. Der Anmeldeprozess kann unterbrochen werden. Sie können Ihre Angaben jederzeit ändern, bis der Film eingereicht ist und solange die Anmeldefrist nicht abgelaufen ist. Wenn Sie eingeloggt sind, finden Sie hier ihre Filme. Wenn Sie nicht mehr eingeloggt sind, werden Sie auf die Login-Seite weitergeleitet.
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7. Kann ich die Angaben nochmals ändern, nachdem ich mich ausgeloggt habe?
Ja. Melden Sie sich hier nochmals an und folgen Sie anschliessend dem Link zur Filmanmeldung. Nachdem ein Film eingereicht ist, können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Falls Sie dann noch wichtige Änderungen vornehmen möchten, wenden Sie sich direkt an das Programmteam der Solothurner Filmtage: programm@solothurnerfilmtage.ch.
Fragen zur Verwendung der Formularangaben
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8. Wofür werden die erhobenen Angaben verwendet?
Das Reglement «Panorama Schweiz» hält folgende Punkte fest (vgl. Punkt 7): Alle bei der Anmeldung eines Films gemachten Angaben dürfen in den Publikationen der Solothurner Filmtage sowie auf der Homepage der Solothurner Filmtage (Online-Katalog und Web-Magazin) publiziert werden. Mitgeschickte Bilder (Personenbilder und Filmstills) dürfen zudem im Rahmen der Festivalkommunikation Dritten für besondere Zwecke (z.B. Medien) zur Verfügung gestellt werden. Mit der Filmtage-App kann ebenfalls auf diese Angaben zugegriffen werden.
Die Solothurner Filmtage haben das Recht, die bei der Filmanmeldung erhobenen Filmdaten ohne Rücksprache auch SWISS FILMS, der Cinémathèque Suisse oder anderen professionellen Schweizer Filminstitutionen zum Abgleich zur Verfügung zu stellen.
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9. Warum wird einzig von der Regie eine Biografie und eine Filmografie erhoben?
In den Publikationen der Solothurner Filmtage ist jeder Film des Programms aufgeführt. Neben der Synopsis zum Film wird auch die Regie mit einer Kurzbiografie und einem Foto vorgestellt.
Dazu erhalten die Regiepersonen nach Anmeldung eines Films eine Email mit der Bitte, ihre Filmografie (Angaben zu den wichtigsten Filmen) zu vervollständigen und ein aktuelles Foto hochzuladen. Diese Angaben werden in den Publikationen (Print- und Web-Magazin) sowie in der Festival-App verwendet. Alle anderen Mitglieder der Filmcrew werden namentlich, aber ohne Biografie aufgeführt.
Fragen zur Sichtungskopie
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10. Was ist eine Sichtungskopie?
Die Sichtungskopie (auch Visionierungskopie genannt; Quicktime-Format, bevorzugt mit englischen Untertiteln) dient der Auswahlkommission zur Visionierung der eingereichten Filme im Kino.
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11. In welchem Format und auf welchem Träger muss die Sichtungskopie eingesandt werden?
Für die Einreichung sind folgende hochauflösende Filmformate zugelassen:
(Reglement «Panorama Schweiz», Punkt 2.4)Quicktime mit Dateiendung .mp4/.m4v
- Videoformat: Quicktime
- Komprimierung: H264 MPEG-4
- Codec: AVC (avc1)
- Profil (mind.): Main@L4.1/High@L4.0
- Auflösung: 1920x1080
- Bildrate: 25 fps progressiv
- Videostandard: PAL
- Bitrate: >10 Mbs
Beim Transcodieren bitte «mehrere Durchgänge» aktivieren.
Die Sichtungskopie wird nicht als Vorführkopie während der Solothurner Filmtage verwendet. Die Verwendungsrechte der Visionierungskopie sind im Reglement «Panorama Schweiz» geregelt (vgl. Auszug aus Punkt 7):
7.3 Die Visionierungskopien aller selektionierten Filme stehen während des Festivals unter Aufsicht der Solothurner Filmtage den akkreditierten Medien für die Visionierung zur Verfügung. Fernsehanstalten dürfen für ihre Berichterstattung max. zwei Ausschnitte pro Werk aus den selektionierten Filmen verwenden.
7.4 Die Solothurner Filmtage archivieren alle Visionierungskopien der selektionierten Filme eines Festivaljahrgangs. Das Festival ist befugt, bei allfälligen Nachfragen die Visionierungskopien im Rahmen des Festivals auch Dritten zur Visionierung zur Verfügung zu stellen, verfügt aber über keinerlei weitere Vorführrechte.
Sichtungskopien werden nach den Visionierungen im Oktober nicht zurückgeschickt.
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12. Welche Untertitel soll meine Sichtungskopie haben?
Für die Visionierung der Filme durch die Auswahlkommission werden folgende Untertitel verlangt:
Originalsprache des Films / Untertitel
Deutsch oder Schweizerdeutsch / Französisch oder Englisch
Französisch / Deutsch oder Englisch
Alle anderen Sprachen / EnglischZu beachten: Im Falle einer Selektion, werden keine Englischen Untertitel akzeptiert. Siehe Details Punkt 14.
Fragen zur Vorführkopie (im Fall einer Selektion)
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13. Welche Vorführformate sind zugelassen?
An den Solothurner Filmtagen sind als Projektionskopien nur Filme in den Vorführformaten DCP möglich. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle. Bitte achten Sie darauf, uns nach der Selektion Ihres Filmes alle relevanten Informationen zur Projektionskopie mitzuteilen.
Falls Sie noch kein DCP Ihres Films haben, siehe Frage 14.
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14. Welche Untertitelsprachen muss die Vorführkopie haben?
Die Solothurner Filmtage führen Filme in der Originalsprache vor. Folgende Untertitel werden dabei für die Projektionskopie präferiert:
Originalsprache / UT Prio 1 / UT Prio 2
Schweizerdeutsch / Französisch / Deutsch
Deutsch / Französisch
Französisch / Deutsch
Andere Sprachen / Deutsch und französisch (2-zeilig) / DeutschZu beachten: Bei Langfilmen, die für den «Prix de Soleure», den «PRIX DU PUBLIC» oder «Visioni» nominiert sind, ist eine 2-zeilige Untertitelung zwingend (deutsche und französische Untertitel), falls die Originalsprache weder Deutsch noch Französisch ist.
ISAN
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16. Was ist eine ISAN-Nummer und muss ich für meinen Film eine solche haben?
Die ISAN-Nummer (International Standard Audiovisual Number) dient der Identifikation audiovisueller Werke. Jedem im ISAN-System eingetragenen audiovisuellen Werk wird eine eindeutige, international anerkannte (ISO-zertifizierte) Referenznummer zugeteilt. Mit der ISAN kann ein Werk weltweit unabhängig von der Sprachversion, regionaler Adaption und Vertriebsart einfach identifiziert werden.
Für selektionierte Langfilme ist eine ISAN-Nummer notwendig. Die ISAN kostet einmalig CHF 30.- und wird von den Filmschaffenden selber vorgenommen: https://isanswitzerland.ch/kundenkonto/online-registrierung
Schweizer Filmpreis
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17. Wenn mein Film in Solothurn läuft, ist er dann auch automatisch für den Schweizer Filmpreis nominierbar?
Nein. Der Schweizer Filmpreis und die Solothurner Filmtage werden unabhängig organisiert. Filme, die für das «Panorama Schweiz» selektioniert worden sind, dürfen sich prinzipiell auch für den Schweizer Filmpreis anmelden.*
Die Anmeldung für den Schweizer Filmpreis erfolgt bei SWISS FILMS. Bitte beachten Sie den frühen Anmeldeschluss (Ende September).
* Sonderregelung: Langfilme, die im Rahmen der Solothurner Filmtage (im Januar) Ihre Premiere feiern, dürfen mit Nachweis ihrer Selektion im Programm der Solothurner Filmtage für den Schweizer Filmpreis des angebrochenen Jahres (Preisverleihung im März) angemeldet werden. Wichtig: Auch in diesem Fall hat die Anmeldung bei SWISS FILMS fristgerecht bis Ende September zu erfolgen. Der Nachweis der Selektion im Programm der Filmtage muss nachgereicht werden, sobald dieser von den Solothurner Filmtagen bestätigt wurde. Gilt nicht für Kurzfilme.